Vorwort

Welcher Anlass führte zur Aufnahme von Naturdenkmälern? 
Eine Gruppe von Senioren stellte sich der Aufgabe, im Rahmen einer Gruppenarbeit, alle Naturdenkmäler im Landkreis Donau-Ries aufzusuchen und zu dokumentieren. Als Grundlagen diente eine Liste der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries. 

Welche Methode wendeten wir an?
Wir suchten jedes einzelne Naturdenkmal im Landkreis auf und dokumentierten folgende Kriterien:

  • Ortung der Lagekoordinaten mit Hilfe des GSP-Systems (GP 12, GARMIN) 
  • Aufnahme des Objekts mit Hilfe einer Digitalkamera 
  • Botanische Bestimmung z.B. eines Baumes, 
  • Bestimmung typischer Pflanzen
  • Messen des Umfangs eines Baumes in 1,30 m Höhe (BHU-Wert = Brusthöhe) 
  • Zustandsbeschreibung des Objekts
  • Festhalten des Eigentümers
  • Nachforschungen: Grund der Pflanzung (Bäume), oder Grund der Unterschutzstellung
  • Geschichtliche Grundlagen, Sagen und Mythen, die mit den ND im Zusammenhang stehen
  • Angabe von Literaturstellen, die über die Bedeutung des ND detailliert Auskunft gibt

Welche Erfahrungen machten wir?

  • Die Hilfsbereitschaft der  Bürgermeister vieler Gemeinden war bemerkenswert groß. Sie kooperierten, gaben  Informationen und wertvolle Hinweise in persönlichen Gesprächen. Auch die  Gartenbauvereine des Rieses, hier besonders Herr Hermann Rögele mit seinen  speziellen Ortskenntnissen, halfen tatkräftig mit 
  • Ausführliche Informationen über den  Anlass von markanten Pflanzungen, z.B. von Bäumen im Gemeindebereich, waren  oft schwer zu erfragen oder nicht mehr im Gedächtnis der Befragten vorhanden  
  • Eher selten gaben Ortschroniken  darüber Auskunft. Der Erhaltungszustand mancher Naturdenkmale ist äußerst  bedenklich. Wir haben es bei einzelnen ND's angegeben; z.B. wird in vielen  Fällen die landwirtschaftliche Bearbeitung der angrenzenden Ackerflächen oft  zu nah an das ND herangeführt und dadurch Wurzeln, Stamm und Äste beschädigt.  Hierzu die Verordnung: § 1 Schutzgegenstand und Lage Absatz 3: Sicherung des  Naturdenkmals 
  • Neue Naturdenkmale: Bei der Suche  nach den Naturdenkmälern sind wir auch auf Objekte gestoßen, die wir als  einmalig und ausweisungswürdig betrachten. Sie sind von uns zusammengefasst  (nicht veröffentlich) und als Vorschlag an die Untere Naturschutzbehörde  weitergereicht worden  
  • Bei der gemeindlichen Zuordnung der ND's haben  wir uns an die offizielle Version gehalten, wie sie in der Webseite des  Landratsamtes angegeben sind 

Von welchen Grundsätzen ließen wir uns bei der Aufnahme von Naturdenkmälern leiten?

  • BNatSchG §28 Naturdenkmäler 
  • Jedes ist für sich eine  Einmaligkeit, die sich oft in Jahrhunderten gebildet und überdauert hat und  zum Bestandteil unserer Kulturlandschaft wurde. Häuser, Schlösser, Dome lassen  sich rekonstruieren. Ein gefällter oder zerstörter Baum, der zudem auch noch  mit der Kulturgeschichte der Bevölkerung verbunden ist, lässt sich nicht  wiederherstellen 
  • Naturdenkmale zwingen Ehrfurcht ab,  lassen Geschichte, auch Wissenschaft, lebendig werden, die Gegenwart wichtig  und die Zukunft lebenswert erscheinen 
  •  Naturdenkmale können auch  Mahner sein: sie lassen die Gesetze der Natur erkennen, denn sie stehen im  Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie 

Was lässt sich aus dieser Zustandsbeschreibung der Naturdenkmale in unserem Landkreis ableiten?

  • Für die Landwirtschaft gilt der  Auftrag, ihre Feldbearbeitung in der Nähe des Naturdenkmals achtsamer zu  gestalten (beispielhaft ist Wolferstadt, Harburg/Mauren (Eiche am  Baldisweiler) 
  • Für die Kommunen, wie auch für die  Privateigentümer und auch Vereine, sollte es im öffentlichen Interesse liegen  eine sorgfältige Pflege der Zeugen der Vergangenheit anzustreben, denn Zukunft  braucht Herkunft 
  • Naturdenkmale unseres Landkreises  sind mit Schildern versehen, die die Schutzwürdigkeit betonen. Die Überprüfung  der Einhaltung jedoch ist nur rudimentär gegeben. Hier liegt ein großer  Nachholbedarf vor 
  • Eine Liste schützenswerter Objekte  ist von uns vorbereitet worden. Es bleibt also dem guten Willen der  Privatbesitzer überlassen, diese Zeugen unserer Kulturlandschaft zu erhalten  
  • Die Liste der Naturdenkmale zu  aktualisieren 
  • Neue Naturdenkmale  hinzuzufügen