Vorwort
Welcher Anlass führte zur
Aufnahme von Naturdenkmälern?
Eine Gruppe von Senioren stellte sich
der Aufgabe, im Rahmen einer Gruppenarbeit, alle Naturdenkmäler im Landkreis Donau-Ries
aufzusuchen und zu dokumentieren. Als Grundlagen diente eine Liste der Unteren
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries.
Welche Methode wendeten
wir an?
Wir suchten jedes einzelne Naturdenkmal im Landkreis auf
und dokumentierten folgende Kriterien:
- Ortung der Lagekoordinaten mit Hilfe des GSP-Systems (GP 12, GARMIN)
- Aufnahme des Objekts mit Hilfe einer Digitalkamera
- Botanische Bestimmung z.B. eines Baumes,
- Bestimmung typischer Pflanzen
- Messen des Umfangs eines Baumes in 1,30 m Höhe (BHU-Wert = Brusthöhe)
- Zustandsbeschreibung des Objekts
- Festhalten des Eigentümers
- Nachforschungen: Grund der Pflanzung (Bäume), oder Grund der Unterschutzstellung
- Geschichtliche Grundlagen, Sagen und Mythen, die mit den ND im Zusammenhang stehen
- Angabe von Literaturstellen, die über die Bedeutung des ND detailliert Auskunft gibt
Welche Erfahrungen machten wir?
- Die Hilfsbereitschaft der Bürgermeister vieler Gemeinden war bemerkenswert groß. Sie kooperierten, gaben Informationen und wertvolle Hinweise in persönlichen Gesprächen. Auch die Gartenbauvereine des Rieses, hier besonders Herr Hermann Rögele mit seinen speziellen Ortskenntnissen, halfen tatkräftig mit
- Ausführliche Informationen über den Anlass von markanten Pflanzungen, z.B. von Bäumen im Gemeindebereich, waren oft schwer zu erfragen oder nicht mehr im Gedächtnis der Befragten vorhanden
- Eher selten gaben Ortschroniken darüber Auskunft. Der Erhaltungszustand mancher Naturdenkmale ist äußerst bedenklich. Wir haben es bei einzelnen ND's angegeben; z.B. wird in vielen Fällen die landwirtschaftliche Bearbeitung der angrenzenden Ackerflächen oft zu nah an das ND herangeführt und dadurch Wurzeln, Stamm und Äste beschädigt. Hierzu die Verordnung: § 1 Schutzgegenstand und Lage Absatz 3: Sicherung des Naturdenkmals
- Neue Naturdenkmale: Bei der Suche nach den Naturdenkmälern sind wir auch auf Objekte gestoßen, die wir als einmalig und ausweisungswürdig betrachten. Sie sind von uns zusammengefasst (nicht veröffentlich) und als Vorschlag an die Untere Naturschutzbehörde weitergereicht worden
- Bei der gemeindlichen Zuordnung der ND's haben wir uns an die offizielle Version gehalten, wie sie in der Webseite des Landratsamtes angegeben sind
Von welchen Grundsätzen ließen wir uns bei der Aufnahme von Naturdenkmälern leiten?
- BNatSchG §28 Naturdenkmäler
- Jedes ist für sich eine Einmaligkeit, die sich oft in Jahrhunderten gebildet und überdauert hat und zum Bestandteil unserer Kulturlandschaft wurde. Häuser, Schlösser, Dome lassen sich rekonstruieren. Ein gefällter oder zerstörter Baum, der zudem auch noch mit der Kulturgeschichte der Bevölkerung verbunden ist, lässt sich nicht wiederherstellen
- Naturdenkmale zwingen Ehrfurcht ab, lassen Geschichte, auch Wissenschaft, lebendig werden, die Gegenwart wichtig und die Zukunft lebenswert erscheinen
- Naturdenkmale können auch Mahner sein: sie lassen die Gesetze der Natur erkennen, denn sie stehen im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie
Was lässt sich aus dieser Zustandsbeschreibung der Naturdenkmale in unserem Landkreis ableiten?
- Für die Landwirtschaft gilt der Auftrag, ihre Feldbearbeitung in der Nähe des Naturdenkmals achtsamer zu gestalten (beispielhaft ist Wolferstadt, Harburg/Mauren (Eiche am Baldisweiler)
- Für die Kommunen, wie auch für die Privateigentümer und auch Vereine, sollte es im öffentlichen Interesse liegen eine sorgfältige Pflege der Zeugen der Vergangenheit anzustreben, denn Zukunft braucht Herkunft
- Naturdenkmale unseres Landkreises sind mit Schildern versehen, die die Schutzwürdigkeit betonen. Die Überprüfung der Einhaltung jedoch ist nur rudimentär gegeben. Hier liegt ein großer Nachholbedarf vor
- Eine Liste schützenswerter Objekte ist von uns vorbereitet worden. Es bleibt also dem guten Willen der Privatbesitzer überlassen, diese Zeugen unserer Kulturlandschaft zu erhalten
- Die Liste der Naturdenkmale zu aktualisieren
- Neue Naturdenkmale hinzuzufügen