Präambel
Was sind Naturdenkmäler?
Naturdenkmäler sind Merkmale des kulturellen Gedächtnisses.
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist. (§28 BNatSchG)
Was sind geschützte Landschaftsbestandteile?
geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. (§29 BNatSchG)
Was sind gesetzlich geschützte Biotope?
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (§30. BNatSchg)
Ziele und Grundsätze:
Naturdenkmäler im Donau-Ries zu dokumentieren:
Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung wegen hervorragender Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
Dazu gehören:
- charakteristische Bodenformen
- Felsbildungen
- erdgeschichtliche Aufschlüsse
- Wanderblöcke (eiszeitliche "Findlinge")
- Juraschollen, die als wissenschaftliche Belege für erdgeschichtliche Vorgänge dienen
- Gletscherspuren und - fälle
- Quellen, Wasserläufe
- alte oder seltene Bäume und
- besondere Pflanzenvorkommen.
Die von den Verfassern dokumentierten Naturdenkmäler sind durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt (Art 80 Absatz 1 Satz 4 GG). Ein Verzeichnis liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des LA Donau-Ries.